Mittwoch, 25. Oktober 2017

Kündigungen für Air Berlin Beschäftigte kommen

Es ist eine Schande. Seit dem 15.8.2017 ist die Insolvenz der Air Berlin offiziell. Von Anfang an musste den Beteiligten klar sein, dass es gegebenenfalls zu Kündigungen kommen wird. Das Management der Air Berlin, Insolvenzverwalter Frank Kebekus und die Politik hatten also über zwei Monate Zeit, eine Transfergesellschaft ins Leben zu rufen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt war ebenso wie Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries frühzeitig in die Sache eingebunden. Gleichwohl ging es von Anfang an nur darum einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Die geordneten Verhandlungen wurden erst durch die 150 Millionen Bürgschaft des Bundes möglich gemacht. Gleichwohl wurde von Seiten der Politik hierfür keine Gegenleistung, etwa in Form von Zugeständnissen im Hinblick auf die Anbindung der Hauptstadt an den internationalen Flugverkehr oder die Gründung und finanzielle Ausstattung einer Transfergesellschaft genutzt. Stattdessen steh jetzt fest: Den Großteil der Beschäftigten der Air Berlin lässt man im Regen stehen.



Gleichzeitig entsteht ein Branchenriese in Deutschland, der die Gehälter fast nach Belieben diktieren kann. Wenn ein Flugtechniker in Deutschland arbeiten will, wird er um eine Beschäftigung beim Lufthansakonzern praktisch gar nicht mehr herum kommen. Und diese Stellung nutzt die Lufthansa gnadenlos aus, indem sie die das Gehaltsniveau der Air Berlin Techniker bei Neueinstellung erst einmal um 30% absenkt.

Air Berlin Chef Winkelmann kümmert sich nur um sich

Stattdessen kümmert sich der Chef von Air Berlin, Thomas Winkelmann, nur um sich selbst! Lässt seine Abfindung und sein Gehalt bis 2021 in Millionenhöhe vor der Insolvenz absichern. Die Situation von Herrn Winkelmall ist keine andere als die der Mitarbeiter von Air Berlin. Auch seine Gehaltsansprüche wären allenfalls aus der verbleibenden Insolvenzmasse anteilsmäßig zu zahlen. Die Absicherung der zukünftigen Gehälter allein von Thomas Winkelmann ist vor diesem Hintergrund obszön. Alle Kritik, dass Chef Winkelmann eine Insolvenzsicherung erhält, während sich die Beschäftigten bei der Verteilung der Insolvenzmassen hinten anstellen müssen, prallt aber an dem Insolvenzverwalter Kebekus ab. Nach seiner Meinung ist das alles Heuchelei. Die 4,5 Mio. EUR für Winkelmann würden die Insolvenzmasse nicht belasten, handele es sich doch um eine Bürgschaft des Hauptgesellschafters Etihad. Ja, das stimmt. Bedarf allerdings auch der Betrachtung im Zusammenhang. Alles was sicher gezahlt werden soll, wird sich nur durch eine Bürgschaft solventer Gläubiger absichern lassen. So würde auch eine Transfergesellschaft durch eine entsprechende Bürgschaft abgesichert werden müssen. Das beträfe auch die 10 Millionen, die Air Berlin für die Transfergesellschaft angeboten hat. Während für Winkelmann eine Bürgschaft von 4,5 Mio EUR für seine Gehälter bis 2021 drin war, bekommen die 4.500 Arbeitnehmer gerade mal 10 Mio. EUR für die Transfergesellschaft abgesichert. Es klafft ein augenscheinliches Missverhältnis auf, das - gelinde gesagt - nicht in Ordnung ist!

Gewerkschaften stehen bereit für Transfergesellschaft

Demgegenüber scheint auf Seiten der Gewerkschaften mittlerweile alles klar zu sein. Die Kritik an den Gewerkschaften ist nicht gerechtfertigt. Man kann keiner der Beteiligten Gewerkschaften vorwerfen, sie habe sich der Transfergesellschaft verweigert. Alle Gewerkschaften arbeiten seit Monaten vielmehr intensiv daran, zu einer Transfergesellschaft zu gelangen.

Die Weigerung der Personalvertretung Kabine (also quasi des Betriebsrats des Kabinenpersonals) einen Sozialplan abzuschließen, ist, solange die Finanzierung der Transfergesellschaft nicht steht, verständlich. Weshalb sollte man einen Transfersozialplan schließen, wenn noch gar nicht klar ist, ob eine Transfergesellschaft überhaupt zustande kommen wird? Die Personalvertretung des Kabinenpersonals versucht vielmehr das Schlimmste zu verhindern, zieht vor Gericht um den Ausspruch der Kündigungen untersagen zu lassen. Zumal die Personalvertretung Kabine frühzeitg deutlich gemacht hat, dass sie einen Sozialplan für überflüssig hält. Die Personalvertretung Kabine geht nämlich mit guten Gründen davon aus, dass es sich bei der Air Berlin um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt, und nicht um eine Betriebsschließung. Dies hat selbstverständlich auch Folgen für den abzuschließenden Sozialplan. In der Konsequenz wäre nämlich nicht der Schaden der Mitarbeiter durch den Wegfall ihres Arbeitsplatzes, sondern nur der Schaden der Mitarbeiter wegen des Übergangs des Betriebes zu kompensieren. Auch im Hinblick auf sich abzeichnende Kündigungsschutzklagen macht die Verhandlungsposition der Personalvertretung Kabine zum jetzigen Zeitpunkt durchaus Sinn.

allenfalls kleine Transfergesellschaft 

Die Gründung einer Transfergesellschaft für alle von Kündigung bedrohten Arbeitnehmer der Air Berlin ist jedoch nunmehr vom Tisch. Grund dafür ist, dass sich der Freistaat Bayern und der Bund nicht an den Kosten für die Transfergesellschaft in Höhe von etwa 50 Millionen € beteiligen wollen. Nordrhein-Westfalen wollte sich nur in Höhe von 3 Million € engagieren.
Jetzt kommt nur eine kleine Transfergesellschaft für die 1200 am Boden Beschäftigten der Air Berlin. Von den geschätzten 15 Million € wird Berlin wohl 10 Million € beisteuern, während Air Berlin lediglich 4 Million € zur Verfügung stellen wird. Der vom Berliner Senat zur Bedingung gemachter Sozialplan muss dafür allerdings bis Freitag stehen. Offen ist noch, ob sich nun doch der Bund an dieser kleinen Transfergesellschaft beteiligen wird.

Situation für Mitarbeiter Air Berlin

Die Situation der Mitarbeiter, die sich zwischen Transfergesellschaft und Kündigung zu entscheiden habe, ist schwierig. Je nach Einzelfall wird es für den ein oder anderen Sinn machen in die Transfergesellschaft zu gehen oder sich die Kündigung geben zu lassen, um dagegen zu klagen.

Für alle Mitarbeiter der Air Berlin die bereits Ende dieser Woche die Kündigung erhalten ist die Sache einfacher. Nachdem die Alternative, in die Transfergesellschaft zu gehen,wegfällt, bleibt den Betroffenen nur noch zu überlegen, ob sie Kündigungsschutzklage einreichen wollen. Für viele wird es eine leichte Entscheidung werden. Sie haben nichts mehr zu verlieren.

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