Freitag, 4. Januar 2013

Arbeit: Urteil zu Reinigungskräften: Putzen auch nach der Beförderung - Arbeitsrecht Der Arbeitgeber bestimmt, welche Tätigkeiten seine Angestellten ausüben sollen. Deshalb kann ein Chef von Reinigungskräften auch dann noch Putzarbeiten von ihnen verlangen, wenn er sie zu Mitverantwortlichen befördert hat.

Arbeitrecht : Urteil zu Reinigungskräften: Putzen auch nach der Beförderung http://t.co/5y9zXRiS #arbeitsrecht

原文:[Arbeitsrechtskanzlei Bechert] http://t.co/5y9zXRiS (或按文章標題進入連結)

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