Dienstag, 11. Dezember 2012

Arbeitgeber darf Elternzeit in Arbeitszeugnis erwähnen In der Erwähnung der Elternzeit in einem Arbeitszeugnis liegt keine ungerechtfertigte Benachteiligung, da erhebliche Ausfallzeiten eines Arbeitnehmers im Zeugnis dokumentiert werden dürfen. Dies entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.

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原文:[Arbeitsrechtskanzlei Bechert] http://t.co/OW5j2VMA (或按文章標題進入連結)

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