Freitag, 14. Dezember 2012

Anwalt Arbeitsrecht Berlin Das Arbeitsgericht Aachen - 2 Ca 4226/11 - hat nunmehr entschieden, dass die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen Krankenhaus allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit eine Diskriminierung darstellt.

Ein ausschließlich wegen fehlenden Reiligionszugehörigkeit abgelehnter Bewerber hat vor dem Arbeitsgericht Aachen nunemehr eine Entschädigung von einem katholischen Krankenhaus wegen Diskriminerung erstritten.

原文:[Arbeitsrechtskanzlei Bechert] http://www.arbeitsrecht-berlin.de/news/religionsdiskriminerung-entschaedigung-von-katholischem-krankenhaus.html (或按文章標題進入連結)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen